«Mit fast 2 Millionen Rauchenden in der Schweiz gehört der Tabakkonsum zu den grössten Belastungen der öffentlichen Gesundheit»
Wir betreiben Sensibilisierungsarbeit für einen kritischen Umgang mit Medikamenten Suchtprävention soll Suchtverhalten verhindern und wirksame Massnahmen dagegen einleiten Alkoholtrinken gilt dann als risikoarm, wenn massvoll getrunken wird Jede fünfte Person in der Schweiz trinkt regelmässig in einem schädlichen Ausmass Alkohol Alkoholkonsum verursacht jährliche Kosten von über 4 Milliarden Schweizer Franken Unter Prävention versteht man das Vermeiden von Krankheiten Sind Sie durch das Trinkverhalten einer Ihnen nahestehenden Person verunsichert? Auch ältere Menschen konsumieren Alkohol und Medikamente – oft in riskanten Mengen Sucht kennt keine Altersgrenzen Wann ist Alkoholkonsum schädlich? Wann ist Medikamentenkonsum schädlich? Auch bei Niedrig-Dosis-Abhängigkeit sind verschiedene Nebenwirkungen bekannt Viele Schlaf- und Beruhigungsmittel besitzen ein beträchtliches Abhängigkeitspotenzial Auch Beratungsstellen unterstehen der Schweigepflicht Wir entwickeln und lancieren zielgruppenspezifische Projekte Schätzungen gehen von 250ʼ000 bis 300ʼ000 alkoholabhängigen Personen in der Schweiz aus Mit fast 2 Millionen Rauchenden in der Schweiz gehört der Tabakkonsum zu den grössten Belastungen der öffentlichen Gesundheit Nikotin hat ein enormes Suchtpotenzial. Kaum eine andere Substanz macht so häufig und schnell abhängig. 60 Prozent der täglich Rauchenden in der Schweiz geben an, mit dem Rauchen aufhören zu wollen. Ein Rauchstopp lohnt sich immer: schon nach wenigen Stunden sind erste gesundheitliche Verbesserungen messbar. Für einen starken Jugendschutz: Jugendliche, die rauchfrei bleiben, werden als Erwachsene kaum mehr anfangen zu rauchen.

Häufig gestellte Fragen «Alkohol»

Alkohol wird von vielen Jugendlichen und Erwachsenen konsumiert, von Frauen genauso wie von Männern. Für Kinder ist Alkohol tabu, ebenso sollten Frauen, die schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen, auf Alkohol verzichten. Kranken und rekonvaleszenten Personen wird empfohlen, vor dem Konsum von Alkohol mit ihrer Ärztin / ihrem Arzt Rücksprache zu nehmen.

Ein risikoarmer Konsum bedeutet bei Männern normalerweise zwei Standardgläser pro Tag, bei Frauen ein Standardglas. Ein Standardglas entspricht in etwa einem Gläschen Schnaps (4 cl), einem Glas Wein (1 dl) oder einer Stange Bier (3 dl).

Gemäss ICD-10-Katalog (internationales Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen) besteht eine Alkoholabhängigkeits-Erkrankung, wenn min. drei der folgenden sechs Kriterien (vereinfachte Ausführung) über einen Zeitraum von 12 Monaten erfüllt sind:

  • Starker Wunsch oder Zwang zu konsumieren
  • Kontrollverlust bezüglich Beginn, Beendigung und Menge des Konsums
  • Körperliches Entzugssymptom nach Reduktion oder Beendigung des Konsums
  • Nachweis einer Toleranz (es braucht immer mehr, um gewünschte Wirkung zu erzielen).
  • Fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen, erhöhter Zeitaufwand für Beschaffung und/oder zur Erholung von den Folgen des Konsums
  • Fortschreitender Konsum trotzt eindeutiger Folgeschäden

Im Kanton Zürich gelten folgende Verbote bezüglich Verkauf, Bewerbung und der kostenlosen Weitergabe alkoholischer Getränke: 

Das eidgenössische Alkoholgesetz (AlkG) verbietet den Verkauf von gebrannten Wassern (Spirituosen und Mischgetränken) an unter 18-Jährige sowie Werbung, die sich an Kinder oder Jugendliche richtet.

Das Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich verbietet ausserdem die Abgabe von Alkohol an Personen unter 16 Jahren oder von gebrannten Wassern (Spirituosen) an Personen unter 18 Jahren. Die Abgabe ist auch dann verboten, wenn sie kostenlos erfolgt. Vom Verbot ausgenommen ist die Abgabe durch Inhaber der elterlichen Sorge.

Das Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich schreibt vor, dass alkoholführende Gastwirtschaften eine Auswahl alkoholfreier Getränke nicht teurer anbieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge. Weiter sind die Abgabe und der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Betrunkene, Psychischkranke sowie Alkohol- oder Drogenabhängige verboten.

Ausführliche Informationen zu den Gesetzesbestimmungen zu Alkohol (und Tabak) können der entsprechenden Broschüre entnommen werden.

Ja, nach aktuellem wissenschaftlichem Stand kann Alkoholkonsum auch Krebserkrankung in mindestens sieben Körperregionen verursachen. Verantwortlich ist in erster Linie das Abbauprodukt Acetaldehyd, das die DNA von Stammzellen zu schädigen scheint.

Mund-/Rachenkrebs, Brustkrebs bei Frauen, Dickdarmkrebs sowie Leberkrebs sind eindeutig mögliche negative Folgen des Alkoholkonsums. Es gibt zudem deutliche Hinweise, dass Alkohol bei Krebserkrankungen in der Bauchspeicheldrüse, der Prostata und in der Haut eine Rolle spielt.

In welcher Form man den Alkohol zu sich nimmt, ob Bier, Wein oder Spirituosen, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Entscheidend ist die konsumierte Menge an reinem Alkohol, wobei schon geringe Mengen (1 Glas pro Tag) das Risiko erhöhen. Die Kombination von Alkohol und Tabak erhöht das Krebsrisiko zusätzlich. Es empfiehlt sich daher, moderat zu trinken sowie regelmässig alkoholfreie Tage einzulegen und alkoholfreie Getränke zu bevorzugen. Das Risiko für Krebserkrankungen nimmt ab, wenn aufgehört wird, Alkohol zu trinken.

Quellen
www.drugcom.de
www.stop-alkohol.ch/de/risiken/krebsrisiko