Alkohol und Krebs Sucht im Alter Bodytuning-check Häufig gestellte Fragen «Tabak» Wieso ist Rauchen/Tabak schädlich?✓ Mit dem Tabakrauch inhaliert man zahlreiche schädliche Stoffe, welche sich teilweise in den Atemwegen ablagern oder in den Blutkreislauf gelangen und so vielfältige Schädigungen an Gewebe und Organen auslösen. Die Hauptgiftstoffe im Tabakrauch sind Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid. Teer lagert sich vor allem in der Lunge ab und ist hauptsächlich für den Raucherhusten und die Krebsentstehung verantwortlich. Nikotin verengt, zumindest kurzzeitig, die Blutgefässe, erhöht den Puls und macht stark abhängig. Das Kohlenmonoxid lagert sich im Blut an den roten Blutkörperchen an. Diese können dadurch keinen Sauerstoff mehr transportieren. Die Sauerstoffversorgung des Körpers nimmt ab. Wann ist man vom Rauchen/Tabak abhängig?✓ Für die Abhängigkeit ist das Nikotin verantwortlich. Nikotin hat ein sehr grosses Suchtpotential. Der Körper gewöhnt sich rasch an diese Substanz und möchte immer mehr davon. Kriegt er sie nicht, treten unspezifische Entzugserscheinungen wie Unwohlsein, Nervosität gekoppelt mit einem starken Verlangen nach einer Zigarette auf.Es gibt einen weltweit anerkannten Test um die Stärke der körperlichen Abhängigkeit bei Raucherinnen und Rauchern zu bestimmen (Fagerström-Test): suchtpraevention-zh.ch/selbsttests-freundetests/selbsttests/ Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten im Kanton Zürich?✓ Im Kanton Zürich gelten folgende Verbote bezüglich Verkaufs, Bewerbung und der kostenlosen Weitergabe von Tabakprodukten: Verkaufs- und Abgabeverbot an unter 16-jährigeIm kantonalen Gesundheitsgesetz ist ein generelles Verkaufs- und Abgabeverbot von Tabakprodukten an unter 16-Jährige festgelegt.Zigarettenautomaten, die unbeaufsichtigt sind, sind verboten. Kennzeichnung und TabakwerbungIn der eidgenössischen Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung, TabV) hat der Schweizerische Bundesrat gestützt auf das Lebensmittelgesetz am 27. Oktober 2004 die Tabakverordnung erlassen, die namentlich die Herstellung, Kennzeichnung und Werbung von Tabakprodukten regelt. Hervorzuheben ist, dass im Art. 18 die Werbung für Tabakerzeugnisse, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet und bezweckt, sie zum Tabakgenuss zu veranlassen, verboten ist.Nichtraucherschutz am ArbeitsplatzEin Gesetz, das ein generelles Rauchverbot mit Ausnahme von Raucherräumen vorsieht, wurde auf den 1.5.2010 in Kraft gesetzt. Das Bundesgesetz setzt minimale Anforderungen zum Schutz vor Passivrauchen und sieht vor, dass die Kantone weitergehende Regelungen erlassen dürfen, die in den entsprechenden Kantonen eingehalten werden müssen.Details dazu auf den Seiten des BAG.Kantonale Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz Rauchen in der SchuleIn der neuen Verordnung betreffend das Volksschulwesen vom 28. Juni 2006 wird das Rauchen in der Schule geregelt. Demnach ist das Rauchen den Schülerinnen und Schüler generell verboten, ebenfalls das Mitbringen von Raucherwaren auf das Schulareal.Rauchen in RestaurantsDas Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996 regelt in § 22 auf den 1. Mai 2010 das Rauchen in Restaurants wie folgt: «Das Rauchen in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ist verboten.» In einem Zusatz wird festgehalten: «Es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.» In der Verordnung zum Gastgewerbegesetz vom 16. Juli 1997, geändert am 23. Dezember 2009 wird zudem in § 12 festgehalten, dass reine Raucherbetriebe nicht erlaubt sind. Die Details über Grösse und Bedingungen zur Einrichtung von Raucherräumen sind im Bundesgesetz festgehalten: Für die Einhaltung des Gastgewerbegesetzes sind die Gemeinden verantwortlich. Für Anzeigen sind deshalb die entsprechenden Gemeindebehörden, insbesondere die Polizei zuständig. Weitergehende Informationen und Auskünfte erteilt die kantonale Verwaltung.Rauchen in Öffentlichen Räumen Im Gesundheitsgesetz ist ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen festgelegt.Ausführliche Informationen zu den Gesetzesbestimmungen zu Tabak (und Alkohol) können der entsprechenden Broschüre entnommen werden. Was weiss man über E-Zigaretten?✓ E-Zigaretten sind elektronische Geräte, mit welchen eine Flüssigkeit verdampft/vernebelt wird. Die Flüssigkeit, sogenanntes Liquid, besteht hauptsächlich aus Propylenglykol, Glycerin, Aromastoffen und teilweise Nikotin. E-Zigaretten werden als weniger schädliche Variante des Rauchens von den Herstellern propagiert. Nach aktuellem Wissensstand können wir davon ausgehen, dass der Dampf von E-Zigaretten tatsächlich deutlich weniger Giftstoffe beinhaltet als herkömmlicher Zigarettenrauch. Über die Langzeitauswirkungen von E-Zigarettenkonsum können aber keine Aussagen gemacht werden, da es noch keine Studienergebnisse dazu gibt. Und vor allem: Wenn E-Zigaretten mit Nikotin benützt werden, kann man davon ebenfalls stark abhängig werden. Wie hört man mit dem Rauchen auf?✓ Es gibt zahlreiche verschiedene Möglichkeiten, Angebote und Wege zu einem Rauchstopp. Für die Auswahl der Methode oder des Angebots gibt es keine allgemeingültigen Empfehlungen. Sie sind der Experte oder die Expertin Ihrer Nikotinsucht und entscheiden, was für Sie stimmt. Für einen erfolgreichen Rauchstopp benötigt es eine Auseinandersetzung mit den Gewohnheiten. Es gibt viele Angebote, die helfen, das eigene Verhalten zu überdenken und neue Gewohnheiten aufzubauen. Zusätzliche Hilfsmittel, wie zum Beispiel Nikotinersatzprodukte oder Akupunktur, können einen Rauchstopp unterstützen und die Erfolgschance erhöhen. Unter folgendem Link finden Sie eine Zusammenstellung der Angebote im Kanton Zürich:» Beratung