Alkohol und Krebs Sucht im Alter Bodytuning-check Informationen der Trägerschaft Träger der Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs (ZFPS) ist der Zürcher Verein zur Prävention des Tabak-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs (ZüVTAM), ein Verein im Sinn von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf den ganzen Kanton Zürich. Auftrag Im Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention (offizialisiert mit dem Regierungsratsbeschluss vom 4.8.1999) hat das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (früher Institut für Sozial- und Präventivmedizin) der Universität Zürich für die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich unter anderem auch den Auftrag an die ZüFAM definiert. Der aus diesem Konzept sowie aus den Konzepten zur Prävention des Medikamentenmissbrauchs (2001) und zur Prävention des Alkoholmissbrauchs (2005) im Kanton Zürich abgeleitete Vertrag bildet die Grundlage für einen Leistungskatalog, in dem die Ziele und Massnahmen jährlich neu festgehalten werden. 2017 hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich der damaligen ZüFAM den Auftrag erteilt, mit der kantonalen Fachstelle Züri Rauchfrei zu fusionieren. Diese Fusion ist per 1.1.2019 abgeschlossen, so dass die vormalige ZüFAM neu als Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs (ZFPS) für die Substanzen Tabak, Alkohol und Medikamente zuständig ist. Im kantonalen Tabakpräventionsprogramm II sind die Ziele und Massnahmen festgehalten, welche als Basis für die zu erbringenden Leistungen dienen. Die ZFPS hat die operative Programmleitung des kantonalen Programms inne. Im Rahmen ihres Auftrags leistet die ZFPS universelle, indizierte und – als Schwerpunkt ihrer Tätigkeit – selektive Suchtprävention. Finanzierung Die Bundesverfassung legt im Alkoholgesetz fest, dass die Kantone ihre Beiträge aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Alkoholzehntel) gegen Alkoholabhängigkeit sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch verwenden müssen. Über den Bund gelangen diese Gelder zu den Kantonen und von dort weiter zu den entsprechenden Fachstellen. Auch die ZFPS wird grösstenteils über diesen Fonds finanziert. Für die Steuerungsaktivitäten im Rahmen des kantonalen Tabakpräventionsprogramms II werden zusätzlich Gelder des Tabakpräventionsfonds eingesetzt.